weber.floor 4345
Ehemaliger Produktname maxit plan 445
Zementgebundener, schnelltrocknender, faserarmierter Fließestrich CT-C20-F5
Wasserbedarf:
bis zu 5,2 l / 40 kg
Lagerung:
Bei trockener, vor Feuchtigkeit geschützter Lagerung im originalverschlossenen Gebinde ist das Material mindestens 9 Monate lagerfähig.
Anwendungsgebiet
Im Wohnungs- und Gewerbebau als Estrich im Verbund, auf Trennlage, auf Dämmschicht und auf Hohlraumboden wenn Fließestrich auf Zementbasis in Verbindung mit schneller Belegreife gefordert ist. Anwendung im Innenbereich.
Produkteigenschaften
- fließfähig und sehr gut nivellierbar
- schnell begehbar - nach 24 Stunden
- schnell belegbar - nach 5-14 Tagen belegreif
- faserarmiert
- für planebene Oberflächen
- Baustoffklasse A1fl
Allgemeine Hinweise
- Bei allen schwimmenden Konstruktionen Schrenzlage auslegen und mindestens 10 mm dicke Randdämmstreifen stellen, die vom Untergrund bis zum Oberbelag reichen.
- Bei konstruktiven Besonderheiten und spezieller Raumgeometrie wie z. B. Mauereinsprünge, Türdurchgänge Scheinfugen anordnen. Bewegungsfugen übernehmen.
- Das Produkt ist mit einem Oberbelag zu belegen.
- Keine Fremdstoffe beimischen.
- Höhere Temperaturen verkürzen, niedrigere Temperaturen verlängern die Verarbeitungszeit.
- Anwendungstipp beachten: "Wie werden Fließestriche auf Dämmlage fachgerecht eingebaut?"
- Fugenlose Flächen können bis zu 50 m² eingebaut werden. Dabei ist ein Seitenverhältnis von maximal 2:1 und eine Seitenlänge von 10m einzuhalten.
- Scheinfugen können nach 48 Stunden geschnitten werden. Der Estrich muss innerhalb von 3 Tagen nach der Verlegung angeschliffen werden, um die Austrocknung zu beschleunigen.
- Im Zweifelsfall bezüglich Verarbeitung, Untergrund oder konstruktiver Besonderheiten bitte Beratung anfordern.
- Die allgemein anerkannten Regeln des Faches und der Technik, sowie die gültigen nationalen Normen sind zu beachten.
Besondere Hinweise
- Anwendung in Feuchträumen erfordert als besondere Maßnahme eine alternative Abdichtung.
- Die Estrichnenndicke muss auf Dämmlagenkonstruktionen mindestens 45 mm betragen.
- Die Verwendung von Gießböcken ist nicht zulässig.