Sobald Verdachtsmomente auf versteckte Feuchteschäden und Schimmelpilzbelastungen bestehen, sollte ein Fachmann hinzugezogen werden. Wird Schimmelpilzbefall festgestellt, muss unbedingt zunächst die Ursache geklärt werden, bevor man mit den fachgerechten Sanierungsmaßnahmen beginnen kann.
Befallsgröße bestimmen
Bei der Erstbegehung sollte zunächst die Befallsgröße bestimmt werden. Von Befallsgröße A spricht man bei einem Schadensmaß mit einer oberflächlichen Ausdehnung von < 0,5 m². Überschreitet das Schadensausmaß diesen Wert und kommt es zu einer großen, flächigen Ausdehnung spricht man von Befallsgröße B. Hier können auch tiefere Schichten betroffen sein.
Gesundheitsschutz hat Priorität
Durch Schimmelbekämpfungsmaßnahmen wird meist eine erhöhte Sporenkonzentration freigesetzt. Daher ist das Mitführen einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) Pflicht, um den Verarbeiter vor dem Kontakt mit Schimmelpilzen zu schützen. Dies gilt auch, wenn zunächst nur eine Einschätzung der Befallsgröße vorgenommen wird. Weitere Details können der Weber-Handlungsrichtlinie für die Schimmelbekämpfung entnommen werden.
Überbrückungsmaßnahmen
Kann bei einem Befall von > 0,5 m² nicht umgehend mit der Bekämpfung begonnen werden sind Überbrückungsmaßnahmen notwendig. So sollten Befallsbereiche auf mineralischen Untergründen inkl. Fugen sowie geschlossenporigen Untergründen wie Fliesen oder Holz mit Folie abgeklebt und das befallene Inventar abgedeckt werden. Bei Befallsgröße B ist eine Abschottung der Befallsbereiche durch Einrichten eines Schwarz-/Weißbereichs vorgeschrieben.
Sporenbelastungen richtig einschätzen
Abhängig der Dauer der Arbeiten und der zu erwartenden Höhe der Sporenbelastung unterscheidet man zwischen drei Gefährdungsklassen. Generell gilt, dass bei schwacher Sporenbelastung keine besondere Gefährdung vorliegt. Je höher die zu erwartende Sporenbelastung und die Dauer der Tätigkeit, desto höher die Gefährdungsklasse.