Beim Trittschall handelt es sich um einen Körperschall, der z.B. durch Gehen, Möbelrücken, Klopfen entsteht. Das störende Geräusch wird mechanisch direkt in die Decke eingeleitet und in die benachbarten Räume – überwiegend in die unteren – abgestrahlt.
Ursachen für trittschalltechnische Mängel sind vor allem Decken ohne schwimmenden Estrich, Rippen und Massivdecken mit zu geringer flächenbezogener Masse, Hohlkörperdecken, ungeeignete, zu steife oder nicht alterungsbeständige Dämmschichten und alte Holzbalkendecken mit Einschubböden. Unter Trittschallschutz versteht man den Schutz vor Geräuschen, die durch mechanische Anregung der Rohdecke, wie z.B. Schritten, erzeugt werden. Fehlt ein ausreichender Trittschallschutz, wird der Schall verstärkt in den Baukörper eingeleitet und in die angrenzenden Räume als Luftschall übertragen.
Im Altbau und bei Renovierungen sind beim Fußboden hinsichtlich Aufbauhöhe und Flächengewicht oft planerisch Grenzen gesetzt. Dann gilt es, bei minimaler Systemaufbauhöhe eine maximale Trittschallverbesserung zu gewährleisten.
Die Norm DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ legt die Anforderungen an die Trittschall- und Luftschalldämmung von Gebäuden fest. Sie gibt für Wohnungstrenndecken in Mehrfamilienhäusern mit L‘n,w einen Wert von ≤ 50 dB vor. Dieser Wert kann allerdings nur mit den heute gängigen Massivdecken in Verbindung mit einem schwimmenden Estrich wirtschaftlich erfüllt werden.
Im gehobenen Wohnungsbau gelten erhöhte Anforderungen. Dabei ist eine entsprechende Aufbauhöhe für den einzubringenden Estrich und ein definiertes Flächengewicht zu gewährleisten.
Ergänzend zur DIN 4109 regelt die Richtlinie VDI 4100 „Schallschutz im Hochbau – Wohnungen – Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz“ die Anforderungen an die Trittschalldämmung der Deckenkonstruktionen im Wohnungsbau nach Schallschutzstufen (SSt).