Förderung von energetischer Haussanierung

Förderung von energetischer Haussanierung

Das Eigenheim energetisch zu Sanierung ist nicht nur gut fürs Klima, sondern auch für den eigenen Geldbeutel. Durch die richtigen Maßnahmen können Hausbesitzer Energiekosten sparen. Zudem fördert der Bund und viele Kommunen eine energetische Sanierung durch finanzielle Förderprogramme. Also ein Win-Win für alle Beteiligten.

Welche Sanierungsmaßnahmen es gibt und welche Förderungsmöglichkeiten verschiedene Behörden bieten, haben wir hier zur einfachen Orientierung zusammengefasst.

Finanzielle Förder-Maßnahmen für ein energieeffizientes Zuhause

Viele Hausbesitzer denken über eine energetische Sanierung nach. Beim Kauf einer Immobilie ist sie unter bestimmten Voraussetzungen sogar verpflichtend. Und das macht auch durchaus Sinn: Immerhin reduziert ein energieeffizientes Zuhause die Energiekosten, sorgt für ein angenehmes Wohnklima und ist ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit. Um möglichst viele Immobilien-Besitzer zur energetischen Sanierung zu motivieren, stehen verschiedenste finanzielle Fördermaßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen bereit.

Was bedeutet die energetische Sanierung einer Immobilie?

Bei der energetischen Sanierung einer Immobilie liegt der Fokus auf Maßnahmen, die den Energiehaushalt des Gebäudes positiv beeinflussen. Bauherren profitieren so von reduzierten Energiekosten. Zusätzlich wird die Umwelt geschont, denn Energie wird sparsam und nachhaltig eingesetzt. Ein wesentlicher Schritt in Richtung energieeffizientem Zuhause ist die Wärmedämmung einer Immobilie. Dazu zählen die die Fassadendämmung, die Dämmung des Daches sowie von Geschossdecken. Aber auch der Austausch alter Fenster und Außentüren fördern ein energieeffizientes Zuhause. Die Modernisierung von Heizungs- und Lüftungsanlagen ergänzt die Wärmedämmung. Sie sollte nach einer Dämmung der Außenhülle erfolgen, da in einem gut gedämmten Gebäude weniger Energie benötigt wird, und somit auch die Heizanlage kleiner ausfallen kann. In diesem Bereich gibt es von der Erdwärme bis zur Photovoltaik eine Vielfalt moderner Lösungen. Die zum Teil kombinierbaren Lösungen sparen Energiekosten und schonen die verfügbaren Ressourcen zu schonen. Bereits bestehende Heizungsanlagen optimieren Sie durch individuell abgestimmte Maßnahmen wie den hydraulischen Abgleich.

Wann ist eine energetische Sanierung verpflichtend?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine energetische Sanierung Pflicht ist. Ein- und Zweifamilien-Häuser, die vor dem 1. Februar 2002 bewohnt waren und verkauft wurden, müssen beispielsweise vom neuen Eigentümer entsprechend der im Gebäudeenergiegesetz (GEG, früher EnEV) festgelegten energetischen Anforderungen saniert werden. Kaufen Sie also ein Haus, das vor Februar 2002 bewohnt war und nicht den modernen Anforderungen an ein energieeffizientes Zuhause entspricht, sind Sie zur Sanierung verpflichtet. Innerhalb von zwei Jahren müssen Sie die erforderlichen Sanierungsarbeiten durchführen.

  • Wärmedämmung (Dach, Fassadendämmung, Außenwände, Geschossdecken)
  • Modernisierung der Heizung bis zum kompletten Austausch
  • Dämmung der Heizungs- und Warmwasserleitungen

Um die Finanzierung der Maßnahmen zu erleichtern, stehen verschiedene finanzielle Förderprogramme zur Auswahl.

Diese Programme unterstützen durch Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite folgende Sanierungsmaßnahmen:

  • Wärmedämmung des kompletten Gebäudes
  • Einzelmaßnahmen wie die Fassadendämmung
  • Austausch alter Fenster und Außentüren
  • Erneuerung oder Optimierung von Heizungs- und Lüftungsanlagen
  • Installation digitaler Systeme zur energetischen Verbrauchsoptimierung
  • Installation von Solaranlagen und Solarspeichern

Energiekosten sparen und von weiteren Vorteilen profitieren

Auch wenn Sie nicht zur energetischen Sanierung verpflichtet sind, profitieren Sie von verschiedenen Vorteilen. Denn ein energieeffizientes Zuhause trägt maßgeblich zum Wohlbefinden bei, steigert den Immobilienwert und ist gut für das Klima. Dies gilt im Sommer genauso wie im Winter, da eine leistungsfähige Wärmedämmung sowie moderne Fenster das Entweichen der Raumwärme nach außen verhindern. Genauso hält eine leistungsfähige Fassadendämmung an heißen Sommertagen die Hitze draußen. Zudem hat eine moderne und fachgerecht ausgeführte Wärmedämmung noch weitere positive Effekte. Sie verhindert die Bildung von Kältebrücken und eine damit verbundene Ansammlung von Feuchtigkeit. Und wo sich keine Feuchtigkeit ansammelt, kann sich auch kein Schimmel bilden.

So können Sie mit der energetischen Sanierung nicht nur Energiekosten sparen, sondern auch hohe durch Schäden verursachte Folgekosten verhindern.

Wie finanzieren Sie die energetische Sanierung optimal?

Im Sinne einer erfolgreichen Klimapolitik und der Nachhaltigkeit entwickelten Bund, Länder und Kommunen finanzielle Förderprogramme. Sie können also umfangreiche finanzielle Unterstützung für Ihr energieeffizientes Zuhause erhalten.

Die Förderprogramme setzen kein Eigenkapital voraus und die Antragstellung erfolgt zumeist über die Hausbank.

Beachten Sie dabei jedoch folgende wichtige Punkte:

Welche finanziellen Förderprogramme sind verfügbar?

Das finanzielle Förderpaket von Bund, Ländern und Kommunen ist sehr umfangreich und unterstützt Sie zielgerichtet dabei, ein energieeffizientes Zuhause zu gestalten und Energiekosten zu sparen. Die Fördermittel sind variabel gestaltet und so vielfältig, dass Klimaschutz und Nachhaltigkeit auch für Privatpersonen gut realisierbar sind.

  • KfW-Bank fördert mit Tilgungszuschüssen und zinsgünstigen Krediten
  • BAFA Zuschüsse zwischen 10 und 35 Prozent der förderfähigen Investitionssumme
  • steuerliche Geltendmachung
  • regionale finanzielle Förder-Programme der Bundesländer und Kommunen

Wichtig: Viele der Förderungen können Sie kombinieren. Detaillierte Informationen dazu liefert Ihnen das jeweilige finanzielle Förderprogramm. Abhängig vom Förderprogramm können Sie die Investition zusätzlich steuerlich absetzen.

KfW-Förderung - bundesweit für private Bauherrn verfügbar

Die KfW-Bank fördert gewerbliche und private Antragsteller und unterstützt diese durch Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite bis zu einem maximalen Betrag der förderungswürdigen Kosten. Die Antragstellung erfolgt direkt über die eigene Hausbank.

Einige Programme haben wir Ihnen hier aufgelistet:

Energieeffizient Bauen und Sanieren 151, 152 - Kredit 0,75 % Sollzins p.a.

  • KfW-Effizienzhaus, Einzelmaßnahmen oder Kauf von saniertem Wohnraum
  • maximal 120.000 Euro für die Sanierung zum Effizienzhaus
  • maximal 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen
  • zusätzlicher Tilgungszuschuss von bis zu 48.000 Euro
  • gilt für private und gewerbliche Personen

Energieeffizient Bauen und Sanieren 430

  • Investitionszuschuss
  • KfW-Effizienzhaus, Einzelmaßnahmen oder Kauf von saniertem Wohnraum
  • maximal 48.000 Euro für die Sanierung zum Effizienzhaus
  • maximal 10.000 Euro für Einzelmaßnahmen
  • nur für private Eigentümer einer Immobilie

Energieeffizient Bauen und Sanieren 431

  • Zuschuss Baubegleitung
  • Baubegleitung energetischer Sanierungsmaßnahmen durch Energieexperten
  • Kostenübernahme von 50 % der Kosten oder
  • maximal 4.000 Euro
  • muss mit Programm 151, 152, 153 oder 430 genutzt werden
  • gilt für private und gewerbliche Personen

Energieeffizient Bauen und Sanieren 433

  • Zuschuss Brennstoffzelle 
  • Einbau von Brennstoffzellen in Neubau oder Bestandsgebäude
  • je Brennstoffzelle bis zu 28.200 Euro Zuschuss
  • zusätzliche Förderung von Kosten für in einem Geräte weitere integrierte Wärmeerzeuger und Vollwartungsvertrag
  • Förderung der Leistung von Experten für Energieeffizienz
  • gilt für private und gewerbliche Personen

Erneuerbare Energien Standard 270

  • Kredit 1,03 % effektiver Jahreszins
  • Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf unterschiedlichen Flächen und Batteriespeichern
  • Kredit bis zu maximal 50 Mio. Euro
  • private Antragsteller müssen sich zur Netzeinspeisung verpflichten
  • gilt für private und gewerbliche Personen
  • für Vorhaben deutscher Unternehmen im Ausland

Finanzielle Förder-Maßnahmen des BAFA

Das finanzielle Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) konzentriert sich auf die Unterstützung von Projekten zum Heizen mit erneuerbaren Energien. Es unterstützt Sie bei der Errichtung innovativer Heizungsanlagen, deren Betrieb die Klimaziele und die Nachhaltigkeit fördern. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Solarthermie Anlagen:

Sofern die Anlagen vorrangig der Raumheizung, der Warmwasserbereitung oder der Kälteerzeugung dienen, werden sie mit einem Zuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten gefördert.

Biomasseanlagen:

Dieses Programm fördert Heizanlagen ab 5kW Nennwärmeleitung, die für die Verbrennung von Pellets, Hackschnitzel oder Scheitholz gedacht sind. Voraussetzung ist die thermische Nutzung der Heizungsanlage. Diese Investition wird mit einer Förderung 35 Prozent unterstützt.

Effiziente Wärmepumpenanlagen:

Für diese Heizungslagen können Sie mit einem Zuschuss von bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten kalkulieren. Voraussetzung ist, dass die vom System bereitgestellte Wärme zur Raumheizung oder zusätzlich zur Warmwasserbereitung genutzt wird.

Hybridheizungen:

Alle Heizungsanlagen, die aus mehreren Komponenten bestehen, wobei mindestens eine Komponente erneuerbare Energien nutzen muss. Erfüllt die Anlage alle Kriterien, wird sie mit bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Für Gas-Brennwertheizungen, die spätestens zwei Jahre nach der Installation zur Hybridheizung umgebaut werden, erhalten Sie 20 Prozent Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit und regionale Fördermaßnahmen

Planen Sie ein energieeffizientes Zuhause, wird Ihre Nachhaltigkeit nicht nur durch finanzielle Förderprogramme der KfW-Bank und des BAFA belohnt. Abhängig von dem Bundesland, in dem Sie leben und Ihrer Kommune, kann die steuerliche Absetzbarkeit der günstigere Weg sein. Wie sich dies in Ihrer Situation verhält, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Bedenken Sie, dass Sie bei einigen Förderungen die Wahl haben. Entweder entscheiden Sie sich für den Zuschuss für die geplante Sanierungsmaßnahme - oder Sie setzen einen Teil der Kosten steuerlich ab.

Grundsätzlich steuerlich absetzbar sind:

  • Sanierung an einem mindestens 10 Jahre altem Gebäude, das Sie selbst bewohnen
  • Nur von Fachbetrieben ausgeführte Maßnahmen sind steuerlich absetzbar.
  • Das Ergebnis der energetischen Sanierung muss die gleichen Anforderungen erfüllen, die von KfW und BAFA-Programmen gefordert werden.

Auch hier gibt es Grundregeln, die Sie beachten müssen:

Die Sanierungsmaßnahmen sind nur steuerlich absetzbar, wenn sie von Fachbetrieben ausgeführt wurden. Absetzbar sind außerdem nur 2ß Prozent der Investitionskosten bis zu maximal 40.000 Euro im Zeitraum von drei Jahren.