Förderung für Klimaanpassungen in Kita & Co.

Weitwinkelaufnahme eines Kita-Gebäudes mit spielenden Kindern drum herum

Kapitelübersicht

1. Heiße Sommer und ihre Auswirkungen

2. Umweltministerium fördert Klimaanpassungen in sozialen Einrichtungen

3. Klimaschutz und Klimaanpassung - Was ist der Unterschied?

4. Wer unterstützt bei der Antragstellung?

1. Heiße Sommer und ihre Auswirkungen

„Im Hochsommer heizen sich die Räume auf unserer Südseite unglaublich auf. Dort liegt unter anderem der Ruheraum, wo die Unter-3-Jährigen eigentlich ihren Mittagsschlaf machen. Aber häufig ist es einfach zu heiß dort.“, erzählt die Leiterin einer Kita in Wuppertal. Das macht ihr Sorgen: Kleine Kinder können ihren Wärmehaushalt noch nicht so regulieren wie Erwachsene und reagieren empfindlicher auf Hitze. „Wir ziehen schon morgens die Vorhänge zu, aber das bringt nicht viel. Eine Fassadendämmung würde die Hitze besser abhalten, aber dazu fehlt das Geld.“, so die Kita-Leiterin.

Ihre Erfahrung ist typisch für viele Kindergärten, Schulen und andere soziale Einrichtungen wie Senioren- und Pflegeheime. Sie alle bekommen die zunehmend heißen Sommer zu spüren – erste Folgen des Klimawandels. Besonders deutlich zeigt sich dies an der 40 Grad-Marke. 
Nach Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881 dauerte es über 100 Jahre, bis diese Temperatur 1983 in Deutschland erstmals gemessen wurde. Das nächste Mal wurde der Wert von 40 Grad Celsius 2003, also nach 20 Jahren, überschritten. Nach weiteren 12 Jahren, im August 2015, wurde an drei Stationen über 40 Grad gemessen, vier Jahre später bereits an 25 Stationen.

Meteorologen rechnen damit, dass als Folge des Klimawandels Hitzewellen, Waldbrände und Überschwemmungen in den kommenden Jahrzehnten weiter drastisch zunehmen werden. Die Ursachen zu bekämpfen ist dringend, aber gleichzeitig müssen wir uns auch vor diesen Folgen schützen. Dies gilt insbesondere für schutzbedürftige Gruppen wie Kinder und alte Menschen, die am stärksten unter der Hitze leiden. Hier sollte Förderung zuerst ansetzen. Und in der Tat gibt es passende Förderprogramme, die speziell soziale Einrichtungen bei Maßnahmen zur Klimaanpassung unterstützen.

2. Umweltministerium fördert Klimaanpassungen in sozialen Einrichtungen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten und sich an diese anzupassen. Dazu wurde die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo) aktualisiert.

Sie richtet sich speziell an gemeinnützige oder öffentlich-rechtlich organisierte soziale Einrichtungen bzw. deren Träger, also z.B. Vereine, Kirchen oder finanzschwache Kommunen. Für 2023 können diese noch bis zum 15. August 2023 Fördergelder beantragen. Gefördert wird sowohl die Erstellung eines Konzeptes zur nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel, als auch die Umsetzung der darin empfohlenen Maßnahmen.

Das AnpaSo-Programm übernimmt 80 – 90 Prozent der anfallenden Kosten, insgesamt bis zu 500.000 Euro pro Einrichtung.

3. Klimaschutz und Klimaanpassung - Was ist der Unterschied?

Klimaschutz-Maßnahmen zielen darauf ab, den Klimawandel aufzuhalten, beziehungsweise zu minimieren. Dazu zählt insbesondere alles, was den Ausstoß von klimarelevanten Treibhausgasen (CO2, Methan) verhindert oder verringert. 

Bei der Klimaanpassung geht es dagegen darum, sich bestmöglich auf nicht mehr abwendbare Folgen des Klimawandels einzustellen. Maßnahmen zur Klimaanpassung umfassen z.B. die Vorsorge vor Starkregen, Sturm und anderen Extremwetterlagen.  Ein weiterer Fokus ist die Hitzevorsorge, um Risiken für verletzliche Bevölkerungsgruppen zu reduzieren. Dies erfordert zum Beispiel eine veränderte Gebäude- und Stadtplanung.

4. Wer unterstützt bei der Antragstellung?

Leider werden Gelder aus solchen Fördertöpfen häufig nicht oder nur teilweise abgerufen – sei es, weil sie zu wenig bekannt sind, oder weil die dünne Personaldecke in sozialen Einrichtungen keine Zeit für die Beantragung lässt. Gerade bei Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel herrscht zudem bei vielen potenziellen Antragstellern noch Unsicherheit, was genau darunterfällt. 

Dies können beim Beispiel von AnpaSo sehr unterschiedliche Maßnahmen sein: Von der Entsiegelung von Flächen, der Fassadenbegrünung, über Fassadendämmung mit einem Wärmedämm-Verbundsystem bis zur Installation von schattenspendenden Jalousien und Markisen. Die beantragten Maßnahmen sollen nach Möglichkeit naturnah und nachhaltig sein, also beispielsweise nicht der Einbau von energiefressenden Klimaanlagen. 

Auf der Webseite von AnpaSo finden sich FAQs, zahlreiche Merkblätter zum Download sowie Kontaktmöglichkeiten. In zwei Webinaren werden potenzielle Antragsteller informiert. Die meisten sozialen Einrichtungen beauftragen Ingenieurbüros oder andere Dienstleister damit, die Anträge vorzubereiten. Doch auch diese benötigen dafür umfangreiche Informationen. 

Saint-Gobain Weber kann als Hersteller zu denjenigen Maßnahmen beraten, mit denen wir Erfahrung haben: zu Fassadendämmung mit integrierten Verschattungsmöglichkeiten. Da die beantragte Maßnahme nachhaltig sein soll, bietet sich insbesondere das nicht-brennbares Wärmedämm-Verbundsystem weber.therm circle an, das erste recyclingfähige WDVS. Als weiterer ökologischer Pluspunkt, der insbesondere bei Schul- und Kindergartenkindern Begeisterung hervorruft, können auch Nistkästen für verschiedene Vogelarten einfach und oberflächenbündig in das WDVS integriert werden können.

Auf Wunsch stellen wir sozialen Einrichtungen Textmodule zur Verfügung, die sie für die Beschreibung der Maßnahme im Antrag benötigen. Kontaktieren Sie uns dazu bitte per E-Mail mit dem Betreff „AnpaSo“ unter info@sg-weber.de